Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 19.12.2018

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der Jugendkunstschule Zweibrücken. (Jukuschu-zw)
Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem Verbraucher/der Verbraucherin zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail). Erklärungen der Jukuschu-zw genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

 

2. Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder telefonische Anmeldung des/der Teilnehmer/-in bzw. des gesetzlichen Vertreters bei der Jukuschu-zw zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch die Jukuschu-zw bedarf. Eine Ablehnung des Vertragsangebotes durch die Jukuschu-zw (z.B., wenn eine Veranstaltung bereits belegt ist oder nicht zustande kommt) erfolgt schriftlich oder mündlich.
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen der Jukuschu-zw als Veranstalterin und dem/der Anmeldenden (Vertragspartner/-in) bzw. dessen Erziehungsberechtigten. Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person (Teilnehmer/-in) vorgenommen werden. Diese ist der Jukuschu-zw namentlich zu benennen.
Die AGB sind Bestandteil dieses Vertrages.

 

3. Entgelt

Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der Jukuschu-zw (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.
7 Tage vor Veranstaltungs-/Kursbeginn wird anhand der eingegangenen Anmeldungen entschieden, ob die Veranstaltung/der Kurs stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt fällig. Ggfs. greift Ziffer 8
Die Zahlung des Entgeltes ist per Überweisung sofort und in einem Betrag zu entrichten. Dasselbe gilt auch für Gutscheine.

 

4. Entgeltermäßigung

Bezieher/-innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung) Wird das Entgelt über das Bildungspaket des Bundes (kulturelle Teilhabe) abgegolten.
Von einer Ermäßigung ausgenommen sind durch Dritte geförderte Projekte, Exkursionen, verbilligte Sonderprogramme sowie Material-, Lebensmittel- und Spritkosten.

 

5. Teilnahmebescheinigung

Jeder Teilnehmer/in, erhält am Ende eines Kurses oder Workshops eine Teilnahmebescheinigungen.

 

6. Rücktritt und Kündigung durch die Jukuschu-zw

Veranstaltungen und Kurse können in der Regel nur stattfinden, wenn sie die im Einzelfall festgelegte Mindestteilnehmerzahl erreicht haben. Wird diese nicht erreicht, kann die Jukuschu-zw vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem/r Vertragspartner/-in nicht.
Die Jukuschu-zw kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Jukuschu-zw nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines/r Dozenten/-in), nicht stattfinden kann.
In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die JUKS sind ausgeschlossen.
Die Jukuschu-zw kann bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen, trotz vorangehender Erörterung, bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren mit den/m Erziehungsberechtigen und Androhung der Kündigung durch den/die Kursleiter/-in, insbesondere Störung des Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen, Ehrverletzung aller Art gegenüber dem/der Kursleiter/-in, gegenüber Teilnehmer/-innen oder Beschäftigten der Jukuschu-zw, Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.), Missbrauch der Veranstaltung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art, Verstöße gegen die Hausordnung.

 

7. Kündigung und Widerruf durch den/die Vertragspartner/-in

Der/Die Vertragspartner/-in kann den Vertrag durch mündliche oder schriftliche Erklärung kündigen. Die Erklärung muss spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei der Jukuschu-zw UKS eingegangen sein. Bei späterer Kündigung erfolgt keine Erstattung des Entgelts.
Kündigung gegenüber Kursleitenden sind unwirksam. Fernbleiben gilt nicht als Kündigung.
Widerrufsbelehrung gem. Fernabsatzgesetz Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB-InfoV sowie unserer Pflicht gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Jugendkunstschule Zweibrücken, Hofenfelsstr. 53, 66482 Zweibrücken, FAX-NR. 06337 6061.
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangene Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung.

 

8. Durchführung von unterbelegten Kursen/Veranstaltungen

In Absprache mit den Teilnehmer/-innen kann die Jukuschu-zw Kurse/Veranstaltungen, die die jeweilige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, unter Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkte dann durchführen, wenn ein entsprechender Gebührenaufschlag (Umlage) gezahlt wird, oder wenn in geeigneten Fällen die Kursdauer bei gleichbleibender Gebühr entsprechend verkürzt wird. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung.

 

9. Organisatorische Änderung

Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Kursleiter/in durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen des/der Kursleiter/s/in angekündigt wird.
Die Jukuschu-zw kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

 

10. Unterrichtskleidung

Die Unterrichtskleidung ist den Erfordernissen des betreffenden Kurses anzupassen. Soweit nicht anders in der Kursbeschreibung angegeben, gelten folgende Empfehlungen für Mal-, Zeichen-, Bildhauer- und Keramikkurse, fachübergreifende Gestaltungskurse sowie gestalterische Kurse der Ästhetischen Frühbildung: Kleidung, die schmutzig werden darf.

 

11. Haftung

Die Jukuschu-zw haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Kurse, Auswahl und Kontrolle der Kursleiter/-innen sowie für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Programm. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Haftungsansprüche sind auf die Höhe des jeweiligen Kursentgeltes beschränkt. Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte, für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen übernimmt die Jukuschu-zw auch bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendlich keine Haftung.

 

12. Veranstaltungsorte

Terminkurse und Geburtstagsfeiern finden in den Räumen Jukuschu-zw, Hofenfelsstr. 53, 66482 Zweibrücken statt. Beim Kurs Bildhauerei, in der Bildhauerwerkstatt Wattweilerstr. 58 a, 66482 Zweibrücken. Es können bei Bedarf auch andere Veranstaltungsorte benannt werden.

 

13. Hausordnung

Mit Vertragsabschluss verpflichten sich die Vertragspartner bzw. der/die Teilnehmer/-in die jeweilige Hausordnung der genutzten Gebäude und Räumlichkeiten einzuhalten.
In den Veranstaltungen sind das Fotografieren und Filmen in der Regel nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung, ggfs. in Absprache mit den Betroffenen.
Mit der Veröffentlichung von Fotos, die im Verlauf der Kursangebote und Projekte gemacht werden, erklärt sich der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberichtigter einverstanden.

 

14. Datenschutz

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Die Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken und damit einer besseren Planung des Programmes. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz, BDSG) Rechnung getragen. Die Teilnehmenden verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekanntwerdender Daten anderer Teilnehmer zu unterlassen.

Zuletzt angesehen